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Allgemeine Geschäftsbedingungen

‍

1. Geltung und Vertragsabschluss‍

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen Tomi Novelli (im Folgenden „Agentur“ oder „Anbieter“) und dem Kunden.

1.2 Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B-Bereich). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist ausgeschlossen.

1.3 Alle Preise sind Netto-Preise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

2. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung‍

2.1 Die Agentur bietet digitale Dienstleistungen an (insbesondere Webdesign, Marketing, Copywriting, Automation, Cookies Consent, Grafikdesign, Branding, SEO).

2.2 Die Abrechnung erfolgt nach Absprache auf zwei Wegen: a) Token-System: Der Kunde erwirbt ein festgelegtes Kontingent an Arbeitsstunden (Tokens), innerhalb derer ein bestimmtes Produkt oder eine Leistung geliefert wird. b) Pauschalpreis: Auf Basis einer Anfrage wird der Aufwand geschätzt, und es wird ein verbindliches Angebot erstellt.

3. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt‍

3.1 Vor Beginn der Projektarbeiten ist eine nicht rückerstattbare Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages fällig. Mit Zahlung der Anzahlung wird der Platz des Kunden im Zeitplan der Agentur verbindlich reserviert.

3.2 Der restliche Betrag wird nach Abschluss des Projekts in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

3.3 Sämtliche erstellten Inhalte, Quellcodes und Zugangsdaten (Admin-Rechte) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im alleinigen Eigentum und unter der Kontrolle der Agentur. Die Übergabe aller Zugänge an den Kunden erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

4. Verzug und Aussetzung der Dienste (Sperre) 4.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden (Nichtzahlung innerhalb der 14-tägigen Frist) bleiben die erbrachten Dienste (z. B. eine Live-Website) aus Kulanz für weitere 30 Tage aktiv. 4.2 Nach fruchtlosem Verstreichen dieser zusätzlichen 30-tägigen Frist ist die Agentur berechtigt, ihre Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen, die Website offline zu nehmen und den Zugang des Kunden zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist.

5. Urheberrecht und Referenzrecht (Portfolio)‍

5.1 Die Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden für die erstellten Werke erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Projekt.

5.2 Die Agentur behält sich ausdrücklich das Recht vor, die für den Kunden erbrachten Leistungen (Designs, Websites, Grafiken etc.) in ihrem eigenen Portfolio, auf ihrer Website und in Social-Media-Kanälen zur Eigenwerbung zu präsentieren und auf die Zusammenarbeit als Referenz hinzuweisen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Bereitstellung von Inhalten und Mehraufwand: Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Kunden entstehen, ist die Agentur in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Agentur den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.

6.2 Die 30-Tage-Regel (Projektabschluss bei Inaktivität): Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und erfolgt über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen keine projektbezogene Rückmeldung (insbesondere fehlendes Feedback, ausbleibende Freigaben oder Korrekturanweisungen), gilt das Projekt als vertragsgemäß abgeschlossen. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, die Schlussrechnung über die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu stellen.

6.3 Rechteclearing und Schad- und Klagloshaltung: Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Die Agentur haftet nicht für Verletzungen derartiger Rechte durch das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand‍

7.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wien.

Wir entwickeln passgenaue digitale Architekturen, die deine Abläufe vereinfachen, die Effizienz steigern und das Wachstum deines Unternehmens beschleunigen.

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